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Hier ein paar Informationen zu den Aufgaben unseres Vereins
Wir sind ein Tierschutzverein, wir geben nach einem Gespräch, einer ausführlichen Beratung und unserer persönlichen Einschätzung der Person, an die wir eine Wasserschildkröte vermitteln, davon aus, dass der neue Wasserschildkrötenhalter, den wir akzeptiert haben, die Tiere, die er von uns vermittelt bekommen hat, gemäß unserem Schutzvertrag hält. Sich an die Ratschläge und die von ihm unterschriebenen Regeln in unserem Schutzvertrag für eine vernünftige, artgerechte, den Gesetzen und unseren Mindesthaltungsanforderungen der Wasserschildkröten entsprechend hält. Es ist nicht unsere Aufgabe, diese Haltung zu überprüfen; falls es sich in Einzelfällen um eine schlechte Haltung unter den unterschriebenen Mindesthaltungsanforderungen bei von uns vermittelten Tieren kommen sollte, ist es die Aufgabe der örtlichen Behörden und zuständigen Ämtern, bei denen die Schildkrötenhaltung von artgeschützten Wasserschildröten gemeldet werden muss, die Haltung zu überprüfen. Diese Amtspersonen haben das Recht, die Haltung zu überprüfen. Wir müssen nicht, wir wollen nicht und wir können gar nicht die Haltung überprüfen, wir sind doch keine Amtspersonen mit Zugangsrechten. Wir geben uns alle Mühe, die Tiere nach den o.g. Kriterien in eine vernünftige Haltung zu vermitteln, das hat sich unser Verein auch zur Aufgabe gemacht, wie auch die Information zur Haltung und Erkennung von Krankheiten inkl. Medikation und Anleitung für Tierärzte zu geben, die nicht so viel mit Wasserschildkrötenkrankheiten zu tun haben, den Tieren aber dennoch helfen möchten. Wir bieten auch noch die kostenfreie Vermittlungs-Unterseite und diese Webseite mit allen Informationen ist gleichfalls kostenlos! Der Verein ist der Meinung, Informationen zu beschränken, schadet nur den Wasserschildkröten. Informationen zur Haltung retten vielen Wasserschildkröten das Leben oder verbessern es! Wir sind froh über jeden, der zumindest bei uns gelesen hat, dass das Aussetzen der Tiere in Teichen in Deutschland einen qualvollen Tod in höchstens 3 - 4 Jahren bedeutet und nicht das Paradies, wie fälschlich angenommen wird, ist. Fast in ganz Deutschland kann man in öffentlichen Teichen, Seen und Flüssen, sogar in den künstlichen Kanälen mit starkem Schifffahrtsverkehr Wasserschildkröten, die ausgesetzt wurden, beobachten. (Aus dem Dortmund-Ems-Kanal haben wir dieses Jahr 2 geangelte Wasserschildkröten aufgenommen, die Angelhaken im Hals hatten, weil sie auf eine Made gebissen hatten. Der Haken konnte in beiden Fällen entfernt werden, aber die Tatsache, dass sie auf eine Made gebissen hatten, zeigt schon den Futtermangel, von den Panzerverletzungen durch Schiffschrauben oder dem dunkelrot blutunterlaufenem Bauchpanzer durch Lungenentzündung möchte ich gar nicht erst schreiben.) Hier muss dringend aufgeklärt werden und die Halter müssen wissen, was für ein großer Aufwand getrieben werden muss und wie viel Geld investiert werden muss, damit es den Tieren auch nur halbwegs gut geht und sie später nicht aus der Not der Größe der Tiere im kleinen Aquarium und aus mangelnder Information oder falscher Information die Tiere jeden Rahmen der vorgestellten Haltung sprengen, zur Last werden und dann ausgesetzt werden. - Dieses sind eine Menge Hilfen, die ehrenamtlich incl. E-Mail Service kostenlos dem Hilfesuchenden oder Informationssuchenden zur Verfügung stehen. Wir sind froh, dieses überhaupt so bieten zu können, an dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön an unsere treuen Mitglieder, die in diesen nicht mehr so rosigen Zeiten diese Informations- und Hilfeseite sowie den ganzen Tierschutzverein durch ihre Unterstützung letztlich erst ermöglichen.
Wir haben bisher Wasserschildkröten nach Dänemark, Holland, Belgien, Deutschland (von Flensburg bis zur tschechischen Grenze), Schweiz, Österreich, Frankreich, Spanien und Teneriffa und auch umgekehrt vermittelt. Wenn jemand alle Adressen anfahren sollte, könnte eine einzelne Person sich ein ganzes Jahr beschäftigen, selbst wenn jemand das ehrenamtlich leisten könnte, wären die bloßen Reisekosten für uns nicht finanzierbar. Wir haben 3 gefüllte große Leitz-Ordner mit Schutzverträgen von vermittelten Wasserschildkröten. Um es sich vorzustellen, ein Schutzvertrag ist ein DIN A4-Blatt, da passen eine Menge in einen großen Ordner. Alle diese Wasserschildkröten waren Fundtiere und Abgabetiere, die ohne die Hilfe des Vereins wasserschildkröete.de e.V, durch Vermitteln, über die Haltung aufklären oder Gesundpflegen zum großen Teil schon tot wären. Dieses ist sehr viel ehrenamtliche Arbeit, dieses muss erst mal jemand leisten. Wir sind kein Tierheim oder werden auch nicht städtisch getragen, wir sind ein kleiner ideell-rechtlicher gemeinnütziger privater Tierschutzverein, der sich speziell um o.g. Wasserschildkröten kümmert. Unser Verein wird aktiv von ca. 5 ehrenamtlichen Mitgliedern getragen, die die ganze Arbeit machen und aus den Fördermitgliedern, die durch Ihren Jahresbeitrag den Verein unterstützen. Spenden sind sehr selten. Wir sind froh, die Tiere täglich mit rohem Süßwasserfisch gut ernähren, versorgen und die Medikamente bezahlen zu können. An dieser Stelle möchten wir auch noch einmal darauf hinweisen, das in der gesamten Bundesrepublik aufgefundene Wasserschildkröten, ausgesetzt wurden und mal einen Halter hatten, es sind keine Wildtiere, so muss in jeder Stadt, in der eine Wasserschildkröte gefunden wird, das zuständige Tierheim die Wasserschildkröte aufnehmen und artgerecht nach den Mindesthaltungsanforderungen des deuschen Landwirtschaftsministerium halten. Fundtiere sind grundsätzlich Eigentum der Stadt, auf dessen Gebiet sie aufgefunden werden. Es handelt sich bei aufgefundenen Wasserschildkröten nicht um herrenlose Tiere, die nie einen Halter hatten. Wasserschildkröten sind auch keine Wildtiere, sondern Haustiere und scheiden somit aus der Kategorie der herrenlosen Tiere, die oft Nachkommen von ausgesetzten Tieren sind, aus, denn Wasserschildkröten können sich hier in Deutschland nicht vermehren. Das bedeutet, das die Tierheime sich nicht aus der Verantwortung ziehen dürfen. Meist bekommen Finder die Antwort: "Die können wir auch nicht halten" oder "Dafür sind wir nicht zuständig", eben doch!!! Fragen Sie bitte, was mit der von Ihnen abgegebenen Wasserschildkröte passiert und lassen Sie sich am besten auch das Aquarium zeigen. Falls es sich um Plastikschüsseln oder im Winter um Außenteiche oder Zierteiche handelt und das Tier nicht tierärztlich untersucht und behandelt werden kann, fahren Sie lieber in das nächste Tierheim. Es ist wichtig, hinzuschauen. Mit der Abgabe in Zoogeschäften sollte man vorsichtig sein, dort werden die Tiere an jeden, der bezahlt, verkauft. In den Fällen, wo die Stadt keinen Anspruch auf das Eigentum der Fundschildkröte erhebt, kann man auch eine Nothaltung vertreten und sie schnell über unsere Vermittlungsunterseite (z.B.) kostenlos vermitteln.