Hier ein paar Informationen
zu den Aufgaben unseres Vereins
Wir sind
ein Tierschutzverein, wir geben nach einem Gespräch, einer ausführlichen
Beratung und unserer persönlichen Einschätzung der Person, an
die wir eine Wasserschildkröte vermitteln, davon aus, dass der neue
Wasserschildkrötenhalter, den wir akzeptiert haben, die Tiere, die
er von uns vermittelt bekommen hat, gemäß unserem Schutzvertrag
hält. Sich an die Ratschläge und die von ihm unterschriebenen
Regeln in unserem Schutzvertrag für eine vernünftige, artgerechte,
den Gesetzen und unseren Mindesthaltungsanforderungen der Wasserschildkröten
entsprechend hält. Es ist nicht unsere Aufgabe, diese Haltung zu
überprüfen; falls es sich in Einzelfällen um eine schlechte
Haltung unter den unterschriebenen Mindesthaltungsanforderungen bei von
uns vermittelten Tieren kommen sollte, ist es die Aufgabe der örtlichen
Behörden und zuständigen Ämtern, bei denen die Schildkrötenhaltung
von artgeschützten Wasserschildröten gemeldet werden muss, die
Haltung zu überprüfen. Diese Amtspersonen haben das Recht, die
Haltung zu überprüfen. Wir müssen nicht, wir wollen nicht
und wir können gar nicht die Haltung überprüfen, wir sind
doch keine Amtspersonen mit Zugangsrechten. Wir geben uns alle Mühe,
die Tiere nach den o.g. Kriterien in eine vernünftige Haltung zu
vermitteln, das hat sich unser Verein auch zur Aufgabe gemacht, wie auch
die Information zur Haltung und Erkennung von Krankheiten inkl. Medikation
und Anleitung für Tierärzte zu geben, die nicht so viel mit
Wasserschildkrötenkrankheiten zu tun haben, den Tieren aber dennoch
helfen möchten. Wir bieten auch noch die kostenfreie Vermittlungs-Unterseite
und diese Webseite mit allen Informationen ist gleichfalls kostenlos!
Der Verein ist der Meinung, Informationen zu beschränken, schadet
nur den Wasserschildkröten. Informationen zur Haltung retten vielen
Wasserschildkröten das Leben oder verbessern es! Wir sind froh über
jeden, der zumindest bei uns gelesen hat, dass das Aussetzen der Tiere
in Teichen in Deutschland einen qualvollen Tod in höchstens 3 - 4
Jahren bedeutet und nicht das Paradies, wie fälschlich angenommen
wird, ist. Fast in ganz Deutschland kann man in öffentlichen Teichen,
Seen und Flüssen, sogar in den künstlichen Kanälen mit
starkem Schifffahrtsverkehr Wasserschildkröten, die ausgesetzt wurden,
beobachten. (Aus dem Dortmund-Ems-Kanal haben wir dieses Jahr 2 geangelte
Wasserschildkröten aufgenommen, die Angelhaken im Hals hatten, weil
sie auf eine Made gebissen hatten. Der Haken konnte in beiden Fällen
entfernt werden, aber die Tatsache, dass sie auf eine Made gebissen hatten,
zeigt schon den Futtermangel, von den Panzerverletzungen durch Schiffschrauben
oder dem dunkelrot blutunterlaufenem Bauchpanzer durch Lungenentzündung
möchte ich gar nicht erst schreiben.) Hier muss dringend aufgeklärt
werden und die Halter müssen wissen, was für ein großer
Aufwand getrieben werden muss und wie viel Geld investiert werden muss,
damit es den Tieren auch nur halbwegs gut geht und sie später nicht
aus der Not der Größe der Tiere im kleinen Aquarium und aus
mangelnder Information oder falscher Information die Tiere jeden Rahmen
der vorgestellten Haltung sprengen, zur Last werden und dann ausgesetzt
werden. - Dieses sind eine Menge Hilfen, die ehrenamtlich incl. E-Mail
Service kostenlos dem Hilfesuchenden oder Informationssuchenden zur Verfügung
stehen. Wir sind froh, dieses überhaupt so bieten zu können,
an dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön an unsere
treuen Mitglieder, die in diesen nicht mehr so rosigen Zeiten diese Informations-
und Hilfeseite sowie den ganzen Tierschutzverein durch ihre Unterstützung
letztlich erst ermöglichen.
Wir haben bisher Wasserschildkröten nach Dänemark, Holland,
Belgien, Deutschland (von Flensburg bis zur tschechischen Grenze),
Schweiz, Österreich, Frankreich, Spanien und Teneriffa und auch
umgekehrt vermittelt. Wenn jemand alle Adressen anfahren sollte, könnte
eine einzelne Person sich ein ganzes Jahr beschäftigen, selbst
wenn jemand das ehrenamtlich leisten könnte, wären die bloßen
Reisekosten für uns nicht finanzierbar. Wir haben 3 gefüllte
große Leitz-Ordner mit Schutzverträgen von vermittelten
Wasserschildkröten. Um es sich vorzustellen, ein Schutzvertrag
ist ein DIN A4-Blatt, da passen eine Menge in einen großen Ordner.
Alle diese Wasserschildkröten waren Fundtiere und Abgabetiere,
die ohne die Hilfe des Vereins wasserschildkröete.de e.V, durch
Vermitteln, über die Haltung aufklären oder Gesundpflegen
zum großen Teil schon tot wären. Dieses ist sehr viel ehrenamtliche
Arbeit, dieses muss erst mal jemand leisten. Wir sind kein Tierheim
oder werden auch nicht städtisch getragen, wir sind ein kleiner
ideell-rechtlicher gemeinnütziger privater Tierschutzverein,
der sich speziell um o.g. Wasserschildkröten kümmert. Unser
Verein wird aktiv von ca. 5 ehrenamtlichen Mitgliedern getragen, die
die ganze Arbeit machen und aus den Fördermitgliedern, die durch
Ihren Jahresbeitrag den Verein unterstützen. Spenden sind sehr
selten. Wir sind froh, die Tiere täglich mit rohem Süßwasserfisch
gut ernähren, versorgen und die Medikamente bezahlen zu können.
An dieser Stelle möchten wir auch noch einmal darauf hinweisen,
das in der gesamten Bundesrepublik aufgefundene Wasserschildkröten,
ausgesetzt wurden und mal einen Halter hatten, es sind keine Wildtiere,
so muss in jeder Stadt, in der eine Wasserschildkröte gefunden
wird, das zuständige Tierheim die Wasserschildkröte aufnehmen
und artgerecht nach den Mindesthaltungsanforderungen des deuschen
Landwirtschaftsministerium halten. Fundtiere sind grundsätzlich
Eigentum der Stadt, auf dessen Gebiet sie aufgefunden werden. Es handelt
sich bei aufgefundenen Wasserschildkröten nicht um herrenlose
Tiere, die nie einen Halter hatten. Wasserschildkröten sind auch
keine Wildtiere, sondern Haustiere und scheiden somit aus der Kategorie
der herrenlosen Tiere, die oft Nachkommen von ausgesetzten Tieren
sind, aus, denn Wasserschildkröten können sich hier in Deutschland
nicht vermehren. Das bedeutet, das die Tierheime sich nicht aus der
Verantwortung ziehen dürfen. Meist bekommen Finder die Antwort:
"Die können wir auch nicht halten" oder "Dafür
sind wir nicht zuständig", eben doch!!! Fragen Sie bitte,
was mit der von Ihnen abgegebenen Wasserschildkröte passiert
und lassen Sie sich am besten auch das Aquarium zeigen. Falls es sich
um Plastikschüsseln oder im Winter um Außenteiche oder
Zierteiche handelt und das Tier nicht tierärztlich untersucht
und behandelt werden kann, fahren Sie lieber in das nächste Tierheim.
Es ist wichtig, hinzuschauen. Mit der Abgabe in Zoogeschäften
sollte man vorsichtig sein, dort werden die Tiere an jeden, der bezahlt,
verkauft. In den Fällen, wo die Stadt keinen Anspruch auf das
Eigentum der Fundschildkröte erhebt, kann man auch eine Nothaltung
vertreten und sie schnell über unsere Vermittlungsunterseite
(z.B.) kostenlos vermitteln.